Das Gebäude, als regional-typisches Klinkerhaus in den 50er Jahren mit zweischaligem Mauerwerk gebaut, hat eine Grundfläche von 10 x 8 Metern. Es ist 1,5-geschossig gebaut, mit 4 Zimmern im ersten Stock (Dachschräge) und 2 Zimmern im EG, darunter der Praxisraum. Eine Wärmedämmung war bei keinem einzigen Bauteil vorhanden. Vor der Dämmung verbrauchte das Gebäude pro Jahr durchschnittlich 2.800 l Heizöl. Die Heizkosten beliefen sich 2007 auf 130 Euro monatlich. Bei einem Gesamtwirkungsgrad der (alten) Heizungsanlage von max. 75 Prozent emittierte das Haus vor der Sanierung rd. 10 to CO2 pro Jahr.
Um die Kosten gering zu halten, beteiligte sich die Familie an den Arbeiten (Einfüllen des Dämmstoffs in die Verblasmaschinen, Aufräumen usw.). Es gab ein maximal auszuschöpfendes Budget von 2.500 Euro (*Kosten und Budget beziehen sich auf das Sanierungsjahr 2008). Die Besonderheit dieses Gebäudes war, dass sowohl die Wand, als auch die Dachschräge, die Holzbalkendecke zum Spitzboden als auch der Fußboden zum Keller hohlschichtig ausgebildet waren – diese Hohlschichten waren leicht zugänglich und nicht gedämmt.
1. Fassadendämmung zweischaliges Mauerwerk: Einblasdämmung für die Außenwand
Den größten Teil der Gebäudehüllfläche bildet die Außenwand, die bei dem Gebäude zweischalig ausgeführt wurde. Zweischalige Außenwände mit Luftschicht sind in ganz Norddeutschland eine vorherrschende Bauform. Sie haben einen Anteil von rund 30 Prozent an den deutschen und 60 Prozent an den norddeutschen Gebäudefassaden.
Die 100 m² opake Wandfläche des Kinlkerhauses besitzt eine Hohlschicht von 6 Zentimetern. Diese wurde mit dem mineralischen Kerndämmstoff SLS20 WLS 035 gedämmt.
Und so lief die Dämmung der Fassade ab:
Die Ziegelwand wurde (in den T-Fugen) angebohrt, eine Düse aufgesetzt, durch welche anschließend der Dämmstoff in die Wand eingeblasen wurde. Bei rieselfähigen Produkten werden wenige Einblasöffnungen benötigt (in diesem Fall insgesamt ca. 25 Stück). Nach den Dämmarbeiten wurden die Einblasöffnungen mit Fugenmörtel "unsichtbar" verschlossen.
Während der Einblasdämmung stellte sich heraus, dass es Undichtigkeiten in der Wand gab: Diese äußerten sich durch den Austritt von Dämmstoff-Staub (zum Glück nur nach außen, auch Staub-Erscheinungen nach innen treten bei diesem Dämmverfahren oft auf und lassen sich durch geeignete Maßnahmen bzw. Verwendung von anderen Dämmstoffen - z.B. Glaswolleflocken - verhindern). Diese Undichtigkeiten zeigen aber auch, dass der Begriff "stehende Luftschicht" für zweischaliges Mauerwerk nicht zutrifft.
Der Anfangs-U-Wert der Wand lag bei 1,3 W/m²K, nach Einblasen eines 035er Dämmstoffes in einer Dicke von 6 Zentimetern sank der U-Wert auf 0,43 W/m²K - also eine Verdreifachung des Dämmwertes der Wand. Zum Vergleich: Ein außen aufgebrachtes WDVS wäre nicht nur um den Faktor 10 teurer, sondern würde das regionaltypische Aussehen des Hauses auch verändern und wäre zudem aufgrund von Hinterlüftungseffekten sogar weitgehend wirkungslos!
2. Dämmung von Dachschräge und Holzbalkendecke mit Einblasdämmung
Zeitgleich wurden die Dachschräge und die Holzbalkendecke (Kehlbalkenlage) gedämmt: In den Dachschrägen befand sich keinerlei Dämmstoff (bei Gebäuden bis in die 70er Jahre durchaus üblich), allerdings hatte das Dach bei einer Dachsanierung schon eine Unterdeckbahn erhalten. Das erleichterte die Dämmung der Dachschrägen (insgesamt ca. 40 m², Dicke 14 cm) mit Zellulose-Einblasdämmstoff WLS 039. Der U-Wert der Dachschrägen sank von 3,2 W/m²K auf ca. 0,25 W/m²K - der Wärmeschutz wurde damit um den Faktor 13 verbessert!
Im gleichen Zuge wurde auch die oberseitige Dämmung der (ein paar Jahre alten, nachträglich eingebauten) Dachgaube von 10 cm (Mineralwolle) auf insgesamt 20 cm (Mineralwolle incl. Zellulose) ergänzt. Diese Dämm-Maßnahme dauerte insgesamt 1 Minute!
Die Kehlbalkenlage (Holzbalkendecke) war, wie fast alle derartigen Bauteile in deutschen Gebäuden, hohlschichtig und nicht gedämmt. Die Fläche von ca. 60 m² wurde in einer Dicke von 14 cm mit Zellulose WLS 039 gedämmt. Da man den größten Teil der Geschossdecke nicht als Lagermöglichkeit benötigte, wurden die Einblasdämmarbeiten gleich auf die bisherige Arbeitsebene, die Kehlbalkenlage, ausgedehnt. Einen Laufsteg für den Schornsteinfeger hatte die Eigentümerin schon im Vorfeld erstellt.
Der U-Wert der Holzbalkendecke, in einer Dicke von 14 cm eingeblasen, sank von 3 W/m²K auf 0,25 W/m²K (Verzwölffachung der Dämmwirkung). Die Fläche, die zusätzlich eine Aufblasdämmung von 26 cm erhielt (mithin insgesamt 40 cm Dämmung), hatte nach der Dämmmaßnahme einen U-Wert von 0,1 W/m²K. Ebenso wie bei der Außenwand wäre eine nur oberseitige Dämmung der Holzdielen aufgrund von Hinterlüftungseffekten wirkungslos gewesen. Das Ausblasen der Hohlschicht in der Kehlbalkenlage ist eine notwendige Voraussetzung für eine energetisch wirkungsvolle Dämmung der Holzdielen oberseits.
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3. Weiterer Sanierungsfall: Erdgeschoss-Fußboden zum Keller hin
Der Fußboden des Praxis-Raumes (ca. 50 m²) ist als Dielenholzfußboden ausgebildet. Konstruktiv bedingt sind die Nadelholzdielen auf eine Balkenlage genagelt, die Nagelreihen sind von oben sichtbar. Oft, und so auch in diesem Fall, befindet sich in den Gefachen unter den Dielen nichts außer Luft (manchmal auch Schlacke/Asche oder Lehm). Die Lagerhölzer haben eine Höhe von 8 cm. Möchte man diese Gefache mit Faserdämmstoffen wie Glaswolle oder Zellulose ausblasen, müssen am Rand einzelne Dielen entfernt werden, der Schlauch weit in die Gefache eingeführt und dann sukzessive gedämmt werden. Die Entfernung der Dielen war nicht gewünscht. Also wurden von oben Öffnungen mit einem Durchmesser von 2 cm in die Dielen gebohrt, eine Einblasdüse aufgesetzt und der Hohlraum von 8 cm mit Polystyrol-Kügelchen WLS 033 gefüllt. Nach dem Einblasen wurden die Öffnungen mit handelsüblichen Holzpfropfen verschlossen und von der Eigentümerin selber nachgearbeitet.
Der U-Wert des Fußbodens sank damit von 2 W/m²K auf 0,34 W/m²K - eine Versechsfachung des Wärmeschutzes. Dauer der Maßnahme: 1,5 Stunden.
Eine weitere Fußbodenfläche (30 m²) war nicht hohlschichtig, sondern massiv und mit Fliesen belegt, und konnte nur von unten unter der Kellerdecke gedämmt werden. Die Eigentümerin erhielt dafür 30 m² Phenolharzplatten WLS 021, 60 mm dick, um diese später in Eigenleistung von unten (Kellerdecke) anzubringen (kleben und dübeln).
Fazit und Ergebnis:
Die Dämm-Maßnahmen von Wand, Dach, OG-Decke und Fußboden benötigten nur einen Tag und zwei Fachleute unter Mithilfe der Hauseigentümer (2 Handlanger). Der Kostenrahmen von 2.500 Euro wurde eingehalten (*Kosten und Budget beziehen sich auf das Sanierungsjahr 2008). Eine finanzielle Förderung seitens der Bundesregierung gab es 2008 noch nicht. Der Heizenergiebedarf des Gebäudes sank um über 60 Prozent (von 2.800 l Heizöl auf weniger als 1.100 l), entsprechend sank der CO2-Ausstoß (Gebäudeheizung) von 10 to/a auf weniger als 4 to pro Jahr).
Die finanzielle Amortisationszeit der Maßnahmen beträgt damit 1,6 Jahre. Die CO2-Vermeidungskosten (auf 50 Jahre hin gerechnet) liegen bei 0,8 ct pro kg CO2. Seit Durchführung dieser Maßnahme sparte das Gebäude bis zum Jahr 2023 in 15 Jahren insgesamt 90 to CO2 ein.
Ein Gebäude dieser Art, bei dem alle relevanten Bauteile nicht nur nicht gedämmt sind, sondern sich als Hohlschichten auch für Einblasverfahren eignen, ist natürlich nicht der Normalfall und relativ selten. Die vorgestellten Verfahren jedoch können im Einzelnen bei über 2,5 Milliarden m² Gebäudehüllfläche eingesetzt werden und sind aufgrund der sehr niedrigen Kosten geeignet, auch einkommensschwächere Familien an der Energiewende und Klimaschutz zu beteiligen. Die Einblasdämmung erweist sich mit ihren Eigenschaften – funktionierend, einfach, schnell ausgeführt, bezahlbar und konsequent ökologisch – als ein bedeutender Hebel für den Klimaschutz, Bezahlbarkeit von Heizung und Schonung von endlichen, fossilen Energie-Ressourcen.
--> Wichtig zu wissen: Auch wenn die Kosten für eine Einblasdämmung heute höher sind, bleibt die Maßnahme niedriginvestiv und kann inzwischen auch staatlich gefördert werden. Damit amortisiert sich die Einblasdämmung ähnlich schnell wie in diesem Sanierungsbericht.
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Wenn Sie in Zukunft auf Fernwärme umrüsten möchten, können Sie jetzt jede Heizung einbauen. Infrage kommt unter anderem eine neue ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können eine Nieder- oder Brennwertheizung einbauen (abhängig von der vorhandenen Installation) oder ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, hier eine Zwischensparrendämmung anzubringen. Variante eins wäre dabei eine hinterlüftete Konstruktion. Dabei ...
Antwort lesen »Geht es Ihnen um die Förderung, kommen hier nur Neubauanforderungen infrage. Eine Ausnahme gilt bei Gebäuden unter Denkmalschutz, wie Sie ...
Antwort lesen »Fensterfalzlüfter arbeiten in der Regel nach dem Prinzip der Querlüftung. Gibt es keine andere Lüftungsöffnung, kommt daher kein ...
Antwort lesen »Ja, hier bekommen Sie die Heizungsförderung erneut. Denn 2022 konnten Sie das Budget pro Kalenderjahr ausreizen. Erst seit 2024 sind die ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie die Basis-Förderung (30 Prozent) und den Effizienzbonus (5 Prozent) für die Förderung der Wärmepumpe(n) nutzen. ...
Antwort lesen »Sie können in der aktuellen Konstellation die Grundförderung und den Effizienz-Bonus zur Förderung der Pelletheizung beantragen. Bewohnt ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können Rechnungen von ausländischen Firmen einreichen, wenn diese in deutscher Sprache ausgefertigt ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein Fernwärmenetz, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent. Diesen beantragen Sie einmal komplett ...
Antwort lesen »Es ist möglich, den Beratungsbericht bzw. den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) in korrigierter oder überarbeiteter Form ...
Antwort lesen »Fördertechnisch ist hier nichts zu beachten. Sie können den Heizungsbauer wie auch das Fabrikat der geförderten Heizung einfach ändern. ...
Antwort lesen »Eine Änderung des ausführenden Betriebes ist kein Problem. Sofern der neue Betrieb die Bestätigung nach Durchführung ausstellt, ist bei der ...
Antwort lesen »Hier sind keine Probleme zu befürchten. Sofern die Maßnahme den Vorgaben der BEG-EM entspricht, können Sie Fördermittel für die ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen die Fördervorgaben übererfüllen, ohne Nachteile in Bezug auf die Förderung befürchten zu müssen. Im FAQ ...
Antwort lesen »Fördermittel gibt es hier nur für wasserführende Pelletöfen und Pelletkessel als Zentralheizung. Reine Pelletkaminöfen fördert das BEG ...
Antwort lesen »Ein Lüftungskonzept (zum Beispiel nach DIN 1946 Teil 6) ist in den beschriebenen Fällen Pflicht. Geht es um eine Förderung, fordern ...
Antwort lesen »Beantragen Sie nur die Basisförderung bzw. die Basisförderung und den Effizienzbonus, ist hier nichts weiter zu beachten. Sie können den ...
Antwort lesen »Für Biomasseheizungen wie einen Pelletkessel bekommen Sie den Klimageschwindigkeitsbonus, wenn Sie etwa eine Anlage zur Erzeugung von Strom ...
Antwort lesen »Nach Punkt 2.3 der FAQ zum BEG gilt hier die Anzahl der Wohneinheiten nach Fertigstellung der Sanierung. Konkret heißt es hier: "Die ...
Antwort lesen »Da Ihr Onkel verstorben ist, kann er grundsätzlich kein Eigentümer der Wohnung mehr sein. Wie in Ihrer Frage erwähnt, sind Sie durch den ...
Antwort lesen »Der geplante Aufbau ist nicht zu empfehlen. Denn zwischen Holzbrettern und Dampfbremse besteht in der Regel ein Hohlraum. Dieser hat zwei ...
Antwort lesen »Laut BEG ist der iSFP-Bonus möglich, wenn die Maßnahme Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ ...
Antwort lesen »Den Steuerbonus für die Sanierung (§ 35c EStG) bekommen Sie nur, wenn ein Fachhandwerker die Maßnahme umsetzt. Ist das der Fall, können Sie ...
Antwort lesen »Wichtig ist, dass ein Fachbetrieb/Energieberater die fachgerechte Demontage bestätigt. Außerdem benötigen Sie einen Entsorgungsnachweis. ...
Antwort lesen »Die neue Skala gilt bisher nicht pauschal, denn bisher ist sie nur Teil einer EU-Richtlinie. Die Vorgabe muss erst in nationales Recht ...
Antwort lesen »Bietet die Gemeinde Fernwärme an, kann es unter Umständen auch Anschlusszwänge geben. Diese können entweder bei wesentlicher Änderung oder ...
Antwort lesen »Für die Heizungsförderung können Sie auch einen Einkommensbonus bekommen, sofern das zu versteuernde Einkommen nicht über 40 000 Euro ...
Antwort lesen »Das ist ein tragischer Fall. Den Förderprozess können Sie dennoch weiterführen. Dazu ist es möglich, einen weiteren ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die Förderung der KfW für die neue Heizung für verschiedene Geräte in Anspruch zu nehmen. Auch die Förderung ...
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